Aliasbescheinigung

Der Begriff "Alias-Bescheinigung" findet erstmals Verwendung im Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstituiertenSchutzGesetz; ProstSchG Abschnitt 2 Prostituierte§ 5 Absatz 3).

Eine Alias-Bescheinigung ist die juristische Bezeichnung für eine "pseudonymisierte Anmeldebescheinigung", welche Prostituierte bei der Anmeldung Ihrer Tätigkeit bei einer zuständigen Behörde auf Wunsch zusätzlich zur Anmeldebescheinigung als Nachweis der Anmeldung erhalten. Nach dem ProstituiertenSchutzGesetz ist jede Person, welche einer Tätigkeit im Rahmen der Prostitution ausüben will (Prostituierte/Prostituierter) anmeldepflichtig. Dies bereits vor der Aufnahme der Tätigkeit.

 

Das bedeutet:

Bevor man also als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten darf, muss man sich bei der zuständigen Behörde persönlich anmelden.
Die Anmeldung muss persönlich bei der Behörde erfolgen. Die Anmeldung kann nicht durch z.B. eine Vollmacht durch jemand Anderes erfolgen.

Diese Verpflichtung ist unabhängig davon, ob man die Tätigkeit der Prostitution im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit oder in einem Beschäftigtenverhältnis (Arbeitnehmer) ausüben möchte. Eine Anmeldung ist nur gültig, wenn sie von der zuständigen Behörde ausgestellt wird.

Auf Wunsch kann bei der Anmeldung anstelle einer Anmeldebscheinigung eine so genannte pseudonymisierte Anmeldebescheinigung beantragt werden. Diese pseudonymisierte Anmeldebescheinigung bezeichnet man als Alias-Bescheinigung.

Die Alias-Bescheinigung soll den Prostituierten eine Möglichkeit geben, die ordnungsgemäße Anmeldung nachweisen zu können, ohne die wahre Identität bekannt zu geben.
Nach § 25 Absatz 2 ist somit vorgesehen, dass diese Alias-Bescheinigung zur Legitimation gegenüber Prostitutionsgewerbetreibenden (z.B. Bordellbetreiber, Club, Haus usw) verwendet werden kann. Auch im Rahmen von Kontrollen durch Behörden kann dieses Dokument verwendet werden.
Allerdings ersetzt die Alias-Bescheinigung nicht die Pflicht, seinen Ausweis zum Identitätsnachweis mit sich zu führen.

Das in der Alias-Bescheinigung gewählte Pseudonym (Phantasiename) muss keinen Hinweis auf das Geschlecht haben.

So kann z.B. eine Frau auch in der Alias-Bescheinigung einen männlichen Namen oder einen neutralen Namen verwenden.
Da mit einem Dokument wie der Alias-Bescheinigung bisher noch keine Erfahrungswerte für Deutschland vorliegen, hat die Einführung Erprobungscharakter und die Verwendung eines Aliasdokumentes ist freiwillig.
Die gültige Alternative wäre eine Anmeldung mit bürgerlichen Daten, welche die Aufgabe der Anonymität zur Folge hätte.

Die Alias-Bescheinigung ist während der Ausübung der Prostitutionstätigkeit bei sich zu führen. Dies gilt schon beim reinen Aufenthalt in einer Prostitutionsstätte.

Wer sich also in einer Location, einer Straße, einem Fahrzeug etc. aufhält, um z.B. eine Tätigkeit im Bereich der Prostitution anzubahnen, vorzubereiten etc. muss diese Alias-Bescheinigung (oder die Anmeldebescheinigung) bereits mit sich führen, auch wenn es noch gar nicht zur eigentlichen Ausübung der sexuellen Dienstleistung gekommen ist.

Bei der Anmeldung sind folgende Angaben notwendig:
  1. Vor- und Nachnamen
  2. Geburtsdatum und Geburtsort
  3. Staatsangehörigkeit
  4. gültige Meldeanschrift
  5. die Kommunen, für deren Gebiet die Anmeldung gültig sein soll
  6. zwei Lichtbilder
  7. Nachweis einer gesundheitlichen Beratung

Bei der Anmeldung muss man gültige Ausweispapiere vorlegen können (Personalausweis, oder Reisepass etc) sowie evtl. eine gültige Aufenthaltserlaubnis. So wie die Berechtigung einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit (Im Volksmund "Arbeitserlaubnis" bezeichnet).

In diesem Zusammenhang informiere Dich bitte auch unbedingt hier: www.anmeldebescheinigung.de
Die Alias-Bescheinigung dient lediglich als eine Art Ersatz für die www.anmeldebescheinigung.de

Das ProstituiertenSchutzGesetz

gilt seit 01.07.2017 für ALLE

 

6profis.de - gewusst, wie!

 

6profis.de hilft Dir, die vielen Auflagen des ProstSchG zu erfüllen - Die einzigartige Branchenlösung von 6profis.de ist rechtlich beim Patentamt der Bundesrepublik Deutschland geschützt.

Was bedeutet das Prostituierten Schutzgesetz?

Für Freier, Betreiber und Prostituierte?
Klick hier für weitere Informationen

 

6profis.de ist eines der besucherstärksten Marktplätze für sexuelle Dienstleistungen.
Das Sexworker-Management-System von 6profis.de ist eine Branchenlösung die beim Deutschen Patent- und Markenamt  geschützt ist und Anbietern die tägliche Arbeit mit Internet, Werbung, Büro und Behörden erleichtert und weitgehend voll automatisiert. Das Angebot von 6profis.de richtet sich an Einzeldamen bis hin zum großen Club oder Agenturen.

6profis.de hilft Dir, die vielen Auflagen seit 01.07.2017 zu erfüllen
Für weitere Infos zum Angebot von 6profis.de, klicke hier.


Alle Inhalte dieser Webseite dienen lediglich zur allgemeinen Information zum Thema ProstituiertenSchutzGesetz (ProstSchG) und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte dieser Seite können die rechtliche Beratung nicht ersetzen. Alle hier veröffentlichten Inhalte beruhen auf den dem Autor bekannten Informationen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Inhalte. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Textpassagen aufgrund Informationsmanngels, Fehldeutungen oder Änderungen zu beanstanden sind. In jedem Fall sollten  für genaue Informationen ein Rechtsanwalt konsultiert werden.